Agenda
Teil 3 der Seminarreihe "Derzeitige und zukünftige Vergütung der epiduralen Rückenmarkstimulation (SCS)"
Die Bundesregierung hat sich eine tiefgreifende Reform der Krankenhauslandschaft auf die Fahnen geschrieben. Ein Kernziel: Die Modernisierung der Krankenhausvergütung, um die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit des Systems zu sichern.
Im Fokus steht das veraltete DRG-System, das durch seine starke Leistungs- und Mengenorientierung Fehlanreize setzt und die dringend notwendige Ambulantisierung vieler Behandlungen bremst. Dieser Reformstau gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser, sondern blockiert auch das volle Potenzial der bestehenden Behandlungsmöglichkeiten.
Ein erster Schritt wurde bereits gemacht: Zum 1. Januar 2023 wurde der sogenannte AOP-Katalog (ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen) um 208 OPS-Kodes erweitert, gefolgt von weiteren 171 Kodes im Januar 2024. Doch das ist nur der Anfang. Begriffe wie „Hybrid-DRG“ und „Kontextfaktoren“ sind Teil der aktuellen Debatte und deuten auf weitreichende Veränderungen hin. Die Regierungskommission spricht sich für eine Vergütungsreform aus, die eine Mischfinanzierung aus leistungsabhängiger Vergütung und Vorhaltefinanzierung einführt – ein Modell, das regelmäßig evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden soll.
Diese Veränderungen haben das Potenzial, die Krankenhaus- und ambulante Versorgung grundlegend zu transformieren. Die Auswirkungen auf Krankenhäuser und Leistungserbringer sind enorm und in manchen Fällen sogar existenzbedrohend. Um Krankenhäuser, Ärzte und Entscheidungsträger optimal auf diese Reformen vorzubereiten, bietet der medhochzwei Verlag eine umfassende Webinar-Serie an. Hier erfahren Sie praxisnah, welche Schritte jetzt notwendig sind, um auf die Herausforderungen der neuen Vergütungsstruktur vorbereitet zu sein und die Chancen optimal zu nutzen.
Die Zielgruppe
Die Seminarreihe richtet sich an klinische Experten (ambulant/stationär) im Bereich der
epiduralen Rückenmarkstimulation (SCS) oder angrenzender Versorgungsbereiche sowie an
Stakeholder des Krankenhauses von der Klinikleitung, dem Medizincontrolling bis hin zur Strategie- und Budgetplanung.
Die weiteren Seminarteile 2025 sind wie folgt geplant:
März/April 2025
Teil 4: Krankenhaustransparenzgesetz / Leistungsgruppen / Erste Erfahrungen
Bundesweite Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Rückenmarkstimulation am Beispiel von NRW
Harald Kuhlmann
Wie wird die Reform möglicherweise die Verfügbarkeit und Durchführung der Rückenmarkstimulation in Deutschland beeinflussen? Wir betrachten die Änderungen anhand des Bundeslandes NRW und zeigen, welche Konsequenzen für die Versorgung der Rückenmarkstimulation entstehen könnten.
Strategieplan zur Krankenhausreform aus Sicht eines Krankenhausträgers
Dr. Hartmut Münzel
Erfahren Sie, wie Krankenhäuser auf die neuen Regelungen reagieren und welche Strategien entwickelt werden, um das Leistungsangebot in der Schmerztherapie, insbesondere bei Rückenmarkstimulationen, auch in Zukunft aufrechtzuerhalten.
Einfluss der Krankenhausreform auf das Behandlungsangebot und die Patientenversorgung
Dr. Thorsten Luecke
Welche Auswirkungen wird die Reform auf das Angebot der Rückenmarkstimulation und die Versorgung von Schmerzpatienten haben? Wir diskutieren, wie sich der Zugang zu spezialisierten Behandlungen verändern könnte und welche Herausforderungen auf die Patienten zukommen.
Teil 3 der Seminarreihe "Derzeitige und zukünftige Vergütung der epiduralen Rückenmarkstimulation (SCS)"
Die Bundesregierung hat sich eine tiefgreifende Reform der Krankenhauslandschaft auf die Fahnen geschrieben. Ein Kernziel: Die Modernisierung der Krankenhausvergütung, um die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit des Systems zu sichern.
Im Fokus steht das veraltete DRG-System, das durch seine starke Leistungs- und Mengenorientierung Fehlanreize setzt und die dringend notwendige Ambulantisierung vieler Behandlungen bremst. Dieser Reformstau gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser, sondern blockiert auch das volle Potenzial der bestehenden Behandlungsmöglichkeiten.
Ein erster Schritt wurde bereits gemacht: Zum 1. Januar 2023 wurde der sogenannte AOP-Katalog (ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen) um 208 OPS-Kodes erweitert, gefolgt von weiteren 171 Kodes im Januar 2024. Doch das ist nur der Anfang. Begriffe wie „Hybrid-DRG“ und „Kontextfaktoren“ sind Teil der aktuellen Debatte und deuten auf weitreichende Veränderungen hin. Die Regierungskommission spricht sich für eine Vergütungsreform aus, die eine Mischfinanzierung aus leistungsabhängiger Vergütung und Vorhaltefinanzierung einführt – ein Modell, das regelmäßig evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden soll.
Diese Veränderungen haben das Potenzial, die Krankenhaus- und ambulante Versorgung grundlegend zu transformieren. Die Auswirkungen auf Krankenhäuser und Leistungserbringer sind enorm und in manchen Fällen sogar existenzbedrohend. Um Krankenhäuser, Ärzte und Entscheidungsträger optimal auf diese Reformen vorzubereiten, bietet der medhochzwei Verlag eine umfassende Webinar-Serie an. Hier erfahren Sie praxisnah, welche Schritte jetzt notwendig sind, um auf die Herausforderungen der neuen Vergütungsstruktur vorbereitet zu sein und die Chancen optimal zu nutzen.
Die Zielgruppe
Die Seminarreihe richtet sich an klinische Experten (ambulant/stationär) im Bereich der
epiduralen Rückenmarkstimulation (SCS) oder angrenzender Versorgungsbereiche sowie an
Stakeholder des Krankenhauses von der Klinikleitung, dem Medizincontrolling bis hin zur Strategie- und Budgetplanung.
Die weiteren Seminarteile 2025 sind wie folgt geplant:
März/April 2025
Teil 4: Krankenhaustransparenzgesetz / Leistungsgruppen / Erste Erfahrungen
Bundesweite Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Rückenmarkstimulation am Beispiel von NRW
Harald Kuhlmann
Wie wird die Reform möglicherweise die Verfügbarkeit und Durchführung der Rückenmarkstimulation in Deutschland beeinflussen? Wir betrachten die Änderungen anhand des Bundeslandes NRW und zeigen, welche Konsequenzen für die Versorgung der Rückenmarkstimulation entstehen könnten.
Strategieplan zur Krankenhausreform aus Sicht eines Krankenhausträgers
Dr. Hartmut Münzel
Erfahren Sie, wie Krankenhäuser auf die neuen Regelungen reagieren und welche Strategien entwickelt werden, um das Leistungsangebot in der Schmerztherapie, insbesondere bei Rückenmarkstimulationen, auch in Zukunft aufrechtzuerhalten.
Einfluss der Krankenhausreform auf das Behandlungsangebot und die Patientenversorgung
Dr. Thorsten Luecke
Welche Auswirkungen wird die Reform auf das Angebot der Rückenmarkstimulation und die Versorgung von Schmerzpatienten haben? Wir diskutieren, wie sich der Zugang zu spezialisierten Behandlungen verändern könnte und welche Herausforderungen auf die Patienten zukommen.
Harald Kuhlmann ist staatlich examinierter Kinderkrankenpfleger und Dipl.-Pflegewirt. Er ist langjährig tätig im Bereich Marktzugang und Erstattung für Medizinprodukte, seit 2021 Geschäftsführer bei der inspiring-health GmbH, München. Er ist Mitautor des Buches “Kodierleitfaden für die Neuromodulation 2024“, das im medhochzwei Verlag erscheint.
Dr. Hartmut Münzel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht sowie Vorsitzender des Vorstandes der Angela von Cordier – Stiftung.
Dr. Thorsten Luecke ist Chefarzt der Abteilung AINS des Verbundkrankenhauses Linz- Remagen und Ärztlicher Direktor am Standort Linz sowie kooptierter Vorstand der DGS. Er ist Mitautor des Buches „Kodierleitfaden für die Neuromodulation 2024“, das im medhochzwei Verlag erscheint.
Passend zur Schulung
Der Leitfaden fokussiert initial auf implantierbare Systeme in den Bereichen
- Tiefenhirnstimulationen
- Rückenmarkstimulation (SCS/DRG)
- Hirnnerven
- Vagusnerv-Stimulation
- Hypoglossusnerv-Stimulation
- Peripheres Nervenssystem
- Periphere Nervenstimulation
- Sakrale Nervenstimulation
- Occipitale Nervenstimulation
- Pudendale Nervenstimulation
- Perkutane Nervenstimulation
- Pharmakologische Therapie (Intrathekale Arzneimittelabgabe)